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5. Arzneimittelprüfungen - Grundlagen für   das Ähnlichkeitsprinzip

Um feststellen zu können, welche Stoffe bei welchem Patienten als homöopathische Arzneimittel verwendet werden können, bedarf es erst einer wissenschaftlichen Studie, einer sogenannten Arzneimittelprüfung. 

Dabei nehmen gesunde Menschen in festgelegten Gruppierungen den Ausgangsstoff in verschiedenen Potenzgraden relativ häufig ein und halten genau fest, welche Veränderungen bzw. Symptome sich nun einstellen. Die hierbei erzeugten Empfindungen oder Beschwerden, deren Ort, die Möglichkeiten für deren Besserung oder Verschlechterung (z. B. Besserung durch Ruhe) usw. sind Dinge, die dann dokumentiert werden. Auch die Veränderung der Gemütsverfassung spielt eine wichtige Rolle. Durch die gleichzeitige Verwendung von Placebos im Doppelblindverfahren lassen sich dann die dabei zufällig aufgetretenen Empfindungen deutlich von den mehrfach geäußerten Symptomen unterscheiden. 

Da jeder Mensch ein einmaliges Individuum ist, ergeben sich natürlich z. T. unterschiedliche Symptome. Tritt ein bestimmtes Symptom (z. B. Verstopfung) bei sehr vielen Prüflingen auf, so wird dieses Symptom als ein-, drei- oder gar vierwertiges Prüfungssymptom des geprüften Stoffes niedergeschrieben. Bei häufigem Auftreten eines Symptomes wird es zweiwertig und bei seltenerem Auftreten als einwertig aufgezeichnet.

Entsprechend der Ähnlichkeitsregel kann der geprüfte Stoff, eingesetzt als hömoöpathisches Arzneimittel kranke Menschen mit (möglichst vielen) ähnlichen Symptomen als den Prüfungssymptomen „schnell, sicher und sanft" heilen.

Die Zusammenfassungen dieser Arzneimittelprüfungen werden - sortiert nach bestimmten Rubriken - in sogenannten homöopathischen Arzneimittellehren (Materia Medica) festgehalten.

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